Eine gewisse Aufsichts-Ratlosigkeit

Montag, 04.08.2003, Frankfurter Rundschau, von Detlef Fechtner

Eine gewisse Aufsichts-Ratlosigkeit
Aktionärsschützer kritisieren die Besetzung der Kontrollgremien von Firmen und nehmen
Fonds in die Pflicht

Allerorten wird darüber diskutiert, nach welchen Regeln Unternehmen geführt werden sollen:
„Corporate Governance“ ist ein Dauerthema geworden. Spätestens nach den Enron bis Comroad
gilt als unbestrittenes Gebot: Vorstände müssen effektiver kontrolliert werden. Einvernehmen
herrscht darüber, dass dabei den Aufsichtsratsmitgliedern eine Schlüsselrolle zukommt.
Kritisch sollen sie sein und keinen anderen Interessen verpflichtet.

Die Wirklichkeit sieht indes ganz anders aus – meint zumindest die Schutzgemeinschaft der
Kleinaktionäre (SdK). Sie moniert, dass es in deutschen Aufsichtsräten nur so wimmelt von
Bankern, die „die Geschäftsinteressen ihres Hauses vertreten“, oder von Managern anderer
Unternehmen, die allzu viel Verständnis für hohe Vorstandsgagen aufbringen, weil sie im eigenen
Haus ebenfalls fürstlich entlohnt werden. Einen „besonders üblen Verstoß gegen die Aktienkultur“
stelle die „überhand nehmende Praxis“ dar, dass sich Vorstandsvorsitzende am Ende ihrer
Karriere einen Sitz im Aufsichtsrat sichern, um dann zu begutachten, was sie selbst eingefädelt
haben. Auf den Ex-Hypo-Vereinsbank-Chef Albrecht Schmidt ist die SdK besonders sauer, weil der
sich durch Gericht bestellen ließ, um die Hauptversammlung „zu umgehen“. „Dieses Verhalten
dient vor allem persönlichen Interessen“, beschwert sich die Lobby.

Diesen deutlichen Worten folgen allerdings nur Andeutungen zur Frage, wer denn nun eigentlich in
den Aufsichtsräten Platz nehmen soll. Die Schutzgemeinschaft spricht recht abstrakt von
„unabhängigen Kandidaten“. Immerhin hat sie eine Vorstellung, wer sich um deren Auswahl kümmern
soll: die Fonds. Weil die als Vermögensverwalter zu den großen Anteilseignern zählen, hätten
sie auch die treuhänderische Pflicht, „den langfristigen Wert ihrer Investitionen durch
Hinwirken auf eine funktionsfähige Zusammensetzung des Aufsichtsrats im Sinne der Investoren
sicher zu stellen“.

Die Fonds sollten freilich nicht selbst in die Kontrollgremien einziehen. Tatsächlich wären
dann neue Interessenkollisionen programmiert. Was etwa, wenn ein Fondsvertreter Vertrauliches
erfährt und sein Haus sich postendend von seinen Anteilen trennt. Die Fonds haben ohnehin
schon signalisiert, dass sie kein großes Interesse haben, in die Kontrollgremien einzurücken.
Zwar wolle man die Stimmrechte „aktiver wahrnehmen“, hat der Vorstandssprecher der
Branchenlobby BVI, Axel-Günter Benkner, angekündigt. Die Besetzung von Aufsichtsratsposten werde
hingegen eine Ausnahme bleiben.

Auf Offerten einrichten dürften sich deshalb wohl vor allem Kandidaten, die den Ruf der
Neutralität genießen, etwa Universitätsprofessoren. Gut möglich, dass künftig mehr Akademiker
für Aufsichtsratsmandate vorgeschlagen werden. Sollte das Angebot an Personal nicht ausreichen,
stehen Vermittlungsagenturen Gewehr bei Fuß. So verspricht etwa die Deutsche Agentur für
Aufsichtsräte in Berlin, geeignete „Persönlichkeiten“ aufzubieten. Kein Grund also für
Aufsichts-Ratlosigkeit.

Die SdK belässt es – wie auch ihre Konkurrenzlobby DSW – indes nicht bei der Forderung nach
wirkungsvollerer Firmenkontrolle durch Experten. Die Verbände nutzen die Kritik vielmehr als
Ausgangspunkt, um mit wesentlich weitreichenderen Forderungen aufzutreten. Denn nicht nur
ehemalige Manager oder Banker sind den Lobbies ein Dorn im Auge, sondern auch die von der
Gewerkschaft entsendeten Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat. Als „Sternstunde“ feiert die
SdK die „Nichtentlastung“ von Verdi-Chef Frank Bsirske bei der Lufthansa, dem sie wegen seiner
Streikaufrufe einen „Interessenskonflikt“ unterstellt. SdK-Sprecherin Reinhild Keitel geht
sogar noch einen Schritt weiter, indem sie erklärt, dass sich die „paritätische Mitbestimmung
überholt hat“.

Dass so etwas in Zeiten, in denen die Gewerkschaften ein schweres Imageproblem haben,
mancherorts auf Beifall trifft, ist eine Sache. Eine ganz andere Sache ist jedoch, ob die
Kleinaktionärlobbies damit ihrem Anliegen einen Dienst erweisen. Der Versuch, die Kritik an
Kontrolldefiziten in den Chefetagen zu einem Rundumschlag auszuweiten, um – quasi en passant –
die Mitbestimmung als erprobtes System des Interessensausgleichs zu kippen, ist jedenfalls
mehr als zweifelhaft.

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