Deutsche Agentur für Aufsichtsräte – Unterstützung auch für medizintechnische Unternehmen

TSB medici news, Ausgabe 28.11.2003

Deutsche Agentur für Aufsichtsräte – Unterstützung auch für medizintechnische Unternehmen

Der Aufsichtsrat hat die Pflicht, den Vorstand zu überwachen. Vor dem Hintergrund von Firmenpleiten und dem dabei zutage getretenen Fehlen einer wirksamen Kontrolle haben Gesetzgebung und Rechtsprechung in den vergangenen Jahren die Anforderungen an die Qualifikation der Aufsichtsräte erheblich verschärft. Im Interesse der Unternehmen trägt die Deutsche Agentur für Aufsichtsräte dazu bei, Aufsichtsräte für Ihre Aufgaben fit zu machen. So trainiert und coacht die Agentur Aufsichtsratsmitglieder bzw. jene, die ein solches Mandat annehmen möchten. Im Jahre 2003 hat die Agentur bisher zwölf Workshops durchgeführt. Hier werden Fälle mit praktizierenden Aufsichtsräten behandelt. Auch die Diskussion anlässlich des BIO-TOP-Forum: Aufsichtsrat/Beirat Rolle und Verantwortung – hat gezeigt, welche Themen in der Praxis die wesentlichen sind: Qualifikation, Rechte, Pflichten, Ausübung der wirtschaftlichen Kontrolle, Haftung, Risikoabsicherung, Unabhängigkeit, Ausschüsse, Vergütung. Coachingteilnehmer bestätigen, dass die Aufsichtsratsarbeit mittlerweile deutlich effektiver und konstruktiver geworden ist.

Die Agentur hilft auch bei der Suche nach Aufsichtsratsmitgliedern. Bei der Besetzungsfrage handelt es sich vorwiegend um eine strategische Entscheidung: Unternehmer/in? Internationalität? Türöffner? Querdenker? Marketingkompetenz? Finanzexperte? Zukunftsstrategie der Firma?

In Deutschland gibt es zu wenig Frauen in Aufsichtsräten (ca. 4{a1ffc5a247fe0c85d3ebed0a3155eea8d0153120c60f3d846461db66758c53f5}). Manchem Aufsichtsratsgremium steht eine Frau, auch vor dem Hintergrund „Sozialkompetenz“, gut zu Gesicht. Auch sind nicht genügend Persönlichkeiten aus der „zweiten Reihe“ in Aufsichtsräten; häufig sind diese „hungriger“ als die der „ersten Reihe“ . Vorstände sind qua Position nicht auch qualifizierte Aufsichtsräte.

Beiratsgremien zu bilden ist grundsätzlich zulässig. Das gilt in erster Linie für Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Faustregel: ein die Geschäftsführung überwachender Beirat ist wie ein Aufsichtsrat anzusehen. Die Deutsche Agentur für Aufsichtsräte hilft Unternehmen bei der Suche nach Profis für den Beirat. Auch hier kommt es auf den richtigen „Mix“ innerhalb des Gremiums an. Neben Fach- und Strategiekompetenz müssen Beiratsmitglieder zudem in der Lage sein, Vertrauen zwischen Eigentümer und Manager herzustellen und zu erhalten.

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