IVG Immobilien: BGH Beschluss erfordert Wechsel im Aufsichtsrat

Aktueller BGH Beschluss erfordert Wechsel im IVG-Aufsichtsrat: Frank F. Beelitz wird bis zur Wahl von Stefan Jütte durch die Hauptversammlung vorübergehend Vorsitz im Aufsichtsrat übernehmen. Der BGH hat mit seinem heute verkündeten Beschluss die von IVG eingelegte Beschwerde gegen eine Nichtzulassung der Revision gegen ein Urteil des OLG Köln zurückgewiesen. Damit wird eine Entscheidung des OLG Köln aus dem Jahr 2011 rechtskräftig, mit der die erneute Wahl von Detlef Bierbaum in den Aufsichtsrat der Gesellschaft am 20. Mai 2010 für nichtig erklärt wird. Damit gehört Bierbaum, der bereits vor mehreren Wochen die Niederlegung seines Mandats zum Ablauf der Hauptversammlung 2012 angekündigt hatte, nicht mehr dem Aufsichtsrat der IVG Immobilien AG an.

Hintergrund der Entscheidung ist die seinerzeitige Klage eines Aktionärs der IVG Immobilien AG, der sich in seinem Auskunftsrecht während der Hauptversammlung 2010 verletzt sah. Das Landgericht Köln hatte die Anfechtungsklage des Aktionärs in vollem Umfang abgewiesen. Auf Berufung des Klägers hatte das OLG Köln der Klage sodann teilweise stattgegeben. Die IVG hält das erstinstanzliche Urteil für richtig und hat versucht, die Aufhebung des Urteils des OLG Köln durch den Bundesgerichtshof zu erreichen. Der BGH hat die Revision jedoch, ohne in der Sache zu entscheiden, nicht zugelassen.

Neuer Aufsichtsratsvorsitzender wird vorübergehend der bisherige stellvertretende Vorsitzende Frank F. Beelitz, der in dieser Funktion auch die diesjährige Hauptversammlung der IVG Immobilien AG am 15. Mai 2012 leiten wird. Er gehört dem Aufsichtsrat bereits seit 2008 an und wird nach der Hauptversammlung sein Amt an den scheidenden Postbank-Chef Stefan Jütte abgeben, dessen Wahl in den Aufsichtsrat auf der Hauptversammlung erfolgen soll.

Die Entscheidung des BGH hat keinerlei Auswirkungen auf die in den letzten zwei Jahren durch den Aufsichtsrat der IVG Immobilien AG getroffenen Beschlüsse. Den angestrebten Wechsel von Bierbaum zu Jütte hatte die IVG bereits zu ihrer Bilanzpressekonferenz am 28. März dieses Jahres angekündigt. Bierbaum war insgesamt fast acht Jahre Aufsichtsratsvorsitzender der IVG Immobilien AG. In seine Amtszeit fallen wichtige, zukunftsweisende Entscheidungen, wie die Neuausrichtung des Geschäftsmodells zu einer integrierten Investmentplattform sowie der Aufbau von neuen erfolgreichen Geschäftsfeldern durch die strategische Akquisition von Beteiligungen. Hierzu zählen insbesondere das sehr erfolgreiche Fondsgeschäft mit institutionellen Anlegern (IVG Institutional Funds) sowie der Bau und Betrieb von Kavernen (IVG Caverns). Beide Geschäftsfelder erzielen regelmäßig hohe Ergebnisbeiträge für den Gesamtkonzern.

Der Vorstand der IVG Immobilien AG dankt Herrn Bierbaum für die langjährige, engagierte und vertrauensvolle Zusammenarbeit und seinen Beitrag, IVG mit Assets under Management von heute 21,5 Mrd. Euro als einen der führenden Immobilien- und Infrastrukturinvestoren Europas zu positionieren.

Quelle: http://www.immobilien-newsticker.de/ivg-immobilien-bgh-beschluss-erfordert-wechsel-im-aufsichtsrat-20129442/


Das könnte dich auch interessieren …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Consent Management Platform von Real Cookie Banner