Corporate Governance – Kontrolleure nehmen Vorstandsgehälter ins Visier

Die Rekordvergütung von VW-Chef Martin Winterkorn heizt die Diskussion um die Verhältnismäßigkeit von Vorstandsgehältern an. Eine Regierungskommission will sich das Salär der DAX-Chefs vorknöpfen. Eine Obergrenze könnte verbindlich werden.

Die Vorstände der börsennotierten deutschen Firmen müssen mittelfristig damit rechnen, dass zu einer guten Unternehmensführung auch eine Deckelung ihrer Vergütungen gehören könnte. Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat beschlossen, sich die Höhe der Vorstandsgehälter noch einmal vorzuknöpfen. Sie nimmt damit einen Vorschlag des Kommissionsvorsitzenden und Commerzbank-Aufsichtsratschefs Klaus-Peter Müller auf.

„Wir wollen darüber ausführlich beraten, Experten hören und keinen Schnellschuss auf Basis einer Tischvorlage abliefern“, sagte Müller am Mittwoch im Anschluss an die Entscheidung des Gremiums über aktuelle Änderungen am Kodex. Er reagierte damit am Mittwoch auf Kritik seines Kommissionskollegen, DGB-Vorstandsmitglied Dietmar Hexel. Dieser hatte moniert, dass die Kommission nicht schon jetzt eine Empfehlung abgegeben hat, wonach die Aufsichtsräte die Gesamtvergütung ihrer Vorstände verbindlich einer Obergrenze unterwerfen.

Hexel hatte vorgeschlagen, die maximale Höhe auf ein Mehrfaches des durchschnittlichen Arbeitnehmereinkommens in ihrem Betrieb zu begrenzen. Müller sagte, er selbst habe ja in einem Brief an die Aufsichtsratschef der DAX-Konzerne die Diskussion in Gang gesetzt. „Wir wollen abwarten, welches Echo dieser Brief zeitigt. Ich hoffe, dass die Politik den Unternehmen Zeit und Raum lässt, zu reagieren.“

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) plant nach eigenen Angaben aktuell keinen gesetzlichen Eingriff. Müller verwies zugleich darauf, dass es schon zahlreiche Firmen gebe, die ihre Vorstandsgehälter gedeckelt haben. Er will das Thema über ein Konsultationsverfahren in der breiten Öffentlichkeit zur Diskussion stellen. „Ich sehe keinen Anlass zu Handlungsbedarf mit besonderer Hektik.“ In diesem Jahr hatte die Vergütung zwar eigentlich nicht auf der Agenda der Kommission gestanden. Allerdings hatte das Rekordgehalt von Volkswagen-Chef Martin Winterkorn von fast 18 Mio. Euro Fragen zur Verhältnismäßigkeit aufkommen lassen und die Diskussion neu angeheizt.

Die Kommission beschloss allerdings zahlreiche Änderungen am deutschen Kodex und stärkt vor allem die Unabhängigkeit der Aufsichtsräte. Dabei habe sie viele Anregungen aus den mehr als 70 Stellungnahmen berücksichtigt, die sie im Rahmen der Konsultation erhalten hat, wie Müller weiter sagte. So verfasste die Kommission einen ganzen Passus neu, in dem es nun heißt: „Dem Aufsichtsrat soll eine nach seiner Einschätzung angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder angehören.“ Die Zahl und die Fortschritte bei der Umsetzung sollen im Corporate-Governance-Bericht veröffentlicht werden.

Ziel ist es beispielsweise in Firmen, die von einem Großaktionär beherrscht werden, ein Gegengewicht zu schaffen, wie Kommissionsmitglied Professor Theodor Baums erläuterte. Der Großaktionär solle in Rechnung stellen, dass er nicht alleine bestimme. Was angemessen sei, hänge aber von der jeweiligen Aktionärsstruktur ab. Halte sich eine Firma nicht an diesen Grundsatz, müsse sie dies der Öffentlichkeit mitteilen und begründen. Das könnte in Zukunft also beispielsweise VW mit Großaktionär Piech blühen. Auch eventuelle Interessenskonflikte bei Wahlvorschlägen zum Aufsichtsrat sollen künftig minutiös offengelegt werden, damit sich die Aktionäre ein Bild machen können. Dem aktuellen Trend zu Fixgehältern bei der Bezahlung von Aufsichtsräten trug die Kommission ebenfalls Rechnung: Sie änderte den Kodex dahingehend, dass sie variable und feste Vergütungen zulässt. Werden erfolgsorientierte Gehälter bezahlt, sollen sie allerdings auf eine „nachhaltige Unternehmensentwicklung“ ausgerichtet sein, empfiehlt die Kommission.

„Ein Aufsichtsratsmitglied ist im Sinne dieser Empfehlung insbesondere dann nicht als unabhängig anzusehen, wenn es in einer persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft, deren Organen, einem kontrollierenden Aktionär oder einem mit diesem verbundenen Unternehmen steht, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen kann.“

Mehr Geld für den Aufsichtsrat der Deutschen Börse

Der Aufsichtsrat der Deutschen Börse soll künftig besser bezahlt werden. Vor allem der designierte Chef des obersten Kontrollgremiums, Joachim Faber, soll fast ein Viertel mehr bekommen als der derzeitige Aufsichtsratschef Manfred Gentz. Das sagte Gentz am Mittwoch auf der Hauptversammlung der Deutschen Börse.

Der einstige Allianz-Chef Faber wird künftig 250.000 Euro von dem Frankfurter Marktbetreiber kassieren. Gentz, der aus Altersgründen aus dem Gremium ausscheiden wird, bekam 2011 nur rund 200.000 Euro. Die Gehaltsstruktur des Vorstands ändere sich nicht, so Gentz.

Quelle: Doris Grass, http://www.ftd.de/unternehmen/:corporate-governance-kontrolleure-nehmen-vorstandsgehaelter-ins-visier/70037969.html

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Eine Antwort

  1. Vergütungen von Unternehmen unterliegen diesen selbst. Bei DAX-Konzernen sollte also der Aufsichtsrat bzw die Aktionäre selbst intervenieren, wenn ihnen das Gehalt unangemessen erscheint.
    Ein staatlicher Eingriff hingegen widerspricht einer liberalen Grundhaltung und den Gesetzen einer freien Marktwirtschaft. Weiterhin zerstört er die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, da entsprechendes Personal abwandern wird.
    Anders sieht die Sache aus, wenn ein Konzern auf staatliche Hilfe angewiesen ist. Hierbei wird der Staat entweder selbst Aktionär und erhält demnach Stimmrechte für die Hauptversammlung oder er schafft sich Sonderrechte, wie es beispielsweise durch das Finanzmarktstabilisierungsgesetz gemacht worden ist.

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