BER-Debakel: Erkennt der Aufsichtsrat Fehler, muss er einschreiten

Berlin / Düsseldorf. Welche Erklärungen gibt es, dass beim neuen Hauptstadtflughafen BER sämtliche Kontrollmechanismen versagt haben? Die Rechte und Pflichten von Geschäftsführern und Kontrolleuren sind jedenfalls eindeutig geregelt – und schwarz auf weiß nachzulesen. Für das Management und Controlling öffentlicher Beteiligungen gibt es ein erschöpfendes Regelwerk. Neben dem bundesweit gültigen Aktienrecht sind das in Berlin: die 2009 novellierten Hinweise für die Beteiligungen des Landes Berlin an Unternehmen, das Merkblatt der Finanzverwaltung für Aufsichtsratsmitglieder und der Berliner Corporate Governance Kodex. Wobei für die Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH (FBB) ab 2011 der weitgehend gleichlautende Brandenburger Kodex gilt.

Lesen Sie hierzu einen aktuellen Beitrag im Tagesspiegel: thttp://www.tagesspiegel.de/berlin/aufarbeitung-des-ber-debakels-erkennt-der-aufsichtsrat-fehler-muss-er-einschreiten/6691892.html

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