Compliance: Variable Vergütung gibt Anreize für Fehlverhalten

Ver­gü­tung und Com­p­li­an­ce sind zwei As­pek­te, die Hand in Hand gehen soll­ten, zu­min­dest bei Un­ter­neh­men, die ihre ethi­schen Richt­li­ni­en nicht nur für die Ab­la­ge for­mu­liert haben. Doch selbst bei en­ga­gier­ten Un­ter­neh­men he­beln die mit der va­ria­blen Ver­gü­tung ge­setz­ten An­rei­ze oft­mals jeg­li­che Com­p­li­an­ce-Be­mü­hun­gen aus. Sonja Rie­de­mann, Fach­an­wäl­tin für Ar­beits­recht bei der Kanz­lei Os­bor­ne Clar­ke, ap­pel­liert in ihrem Gast­bei­trag für eine zeit­ge­mä­ße Ge­stal­tung der va­ria­blen Ver­gü­tung, die kon­se­quent auf die Un­ter­neh­mens­zie­le ab­ge­stimmt ist. Wenn Com­p­li­an­ce-Ver­pflich­tun­gen dazu zäh­len, müs­sen sie auch be­rück­sich­tigt wer­den, und zwar durch Boni oder Sank­tio­nen.

Ob die Immobilienbranche einen Wertekanon benötigt hat oder ob ein solcher tatsächlich etwas ändert: Inzwischen kommt kaum ein Player im Real-Estate-Umfeld ohne das Thema Compliance aus. Insbesondere in der Immobilienbranche kann individuelles Fehlverhalten von Mitarbeitern große Auswirkungen haben, steht doch hier eine kleine Anzahl Beteiligter einem hohen Volumen pro Geschäftsvorfall gegenüber.

Galt 2002 der dem Enron-Skandal folgende Sarbanes-Oxley-Act noch als Beginn des allgemeinen Corporate-Governance-Hype, wuchs später nach weiteren Korruptionsskandalen das Bewusstsein, dass das langfristige Interesse der Anleger und Eigentümer über den eher kurzfristigen Interessen der angestellten Managementetage steht. Mit der als „Immobilienkrise“ gebrandmarkten Finanzkrise 2009 erreichte dieser Trend seinen Zenit und inzwischen gehört die öffentliche und öffentlichkeitswirksame schriftliche Bestätigung, sich tatsächlich an Regeln und Gesetze halten zu wollen, zum Standard. [mehr…]

VON SONJA RIEDEMANN: Die Autorin ist Fachanwältin für Arbeitsrecht bei Osborne Clarke in Köln.

 

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