Problem und Lösung der vermehrten Rechenschaftserwartung bei Nominierung von Aufsichtsräten

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Gesellschaftervertreter und Aufsichtsratsmitglieder, insbesondere die Vorsitzenden, müssen vermehrt ihre ursprünglich internen Entscheidungen der interessierten Öffentlichkeit im Nachhinein nachvoll­ziehbar erklären. Dieses gilt insbesondere auch für den Nominierungsprozess von Aufsichtsräten.

Die Rahmenbedingungen verändern sich:

Die Bedingungen unter denen Gesellschaftervertreter und Aufsichtsräte agieren, ändern sich derzeit erheblich. Mittlerweile schauen Presse und Öffentlichkeit auch bei der Berufung von Aufsichtsräten kritischer hin als je zuvor. Auswahlverfahren werden immer detaillierter beobachtet und damit die gewohnten Vorgehens­weisen bei der Aufsichtsratsnominierung plötzlich zu einem anfechtbaren Risiko.

Aufsichtsratsnominierungen auf Grundlage interner Überlegungen entziehen sich oft zunächst dem Verständnis der Öffentlichkeit. Dieses steht in einem Spannungsver­hältnis zu der erwarteten Rechenschaft, die über Auswahlverfahren und Kriterien verlangt wird.

Öffentliche Diskussion um interne Entscheidungen des Aufsichtsrates:

Das stetig wachsende öffentliche Interesse an den Entscheidungen der Gesellschaftervertreter und der Aufsichtsräte beeinträchtigt einerseits verstärkt den Freiheitsgrad, Personen der eigenen Wahl in Aufsichtsgremien zu berufen – andererseits ist dieses jedoch weiterhin möglich, wenn man die Regeln der Transparenz und Nachvollziehbarkeit einhält.

Empfehlungen für Gesellschaftervertreter, Aufsichtsratsvorsitzende und Nominierungsausschüsse:

Die geforderten Regeln der Transparenz und der detaillierten Nachvollziehbarkeit für Berufungs­prozesse sind unkompliziert implementierbar. Zur Entlastung der Aufsichtsgremien bietet die Deutsche Agentur für Aufsichtsräte folgende Dienstleistungen an:

  1. Erstellung, Anpassung und Dokumentation von Auswahlprozessen gemäß des DCGK, bzw. der jeweils geltenden Kodizes der betreffenden Unternehmen in öffentlicher Hand.
  2. Objektivierung der Festlegung von Berufungskriterien durch Board Reviews.
  3. Zusätzliche Zertifizierung neuer bzw. einzelner Mitglieder des Gremiums

Mit diesen standardisierten Verfahren schützen sich Gesellschaftervertreter und Aufsichtsgremien vor dem wachsenden öffentlichen Druck.

Folgende Ergebnisse bei Aufsichtsratsberufungen sind möglich:

  • Erwartungen seitens Öffentlichkeit (und ggf. Hauptversammlung) über die Nachvollziehbarkeit, Transparenz und Objektivität der Auswahlentscheidungen werden erfü
  • Senkung des Anfechtungsrisikos des gesamten Aufsichtsrats-Nominierungsverfahrens.
  • Die Gesellschaftervertreter und Aufsichtsratsvorsitzende bleiben weiterhin die Entscheider bei der Auswahl und der Besetzungsentscheidung. Keine Erweiterung der Mitspracherechte.

WIR SIND EXPERTEN AUF DIESEM GEBIET.
BEI INTERESSE WENDEN SIE SICH GERNE AN UNS: info@german-iod.org

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