Dienstreise ins EU Ausland – kennen Sie das A1 Formular?

Intro

Letztens las ich einen Artikel im Handelsblatt. Dieser bewog mich mal, mit dem Thema „Entsendung“ und Sozialversicherungspflicht auseinanderzusetzen: Das „A1“ Formular. Für mich waren Entsendung und Sozialversicherungspflicht, bzw. dessen Nachweis etwas, was mich selber nicht betreffen würde. Ich bin aber auch hin und wieder im europäischen Ausland. Wenn ich eine Dienstreise also nach London oder Wien mache, muss ich ein solches Formular bei mir führen. Ansonsten drohen Bußgelder, nicht nur für meine Firma, sondern auch für mich persönlich. Und das wird mittlerweile geprüft.

Was ist das A1 Formular?

Das A1 Formular (hier ein Beispiel) ist ein dreiseitiges Formular, was genau die Person beschreibt, den Arbeitgeber, sowie bestätigt, dass die Sozialversicherungspflichten des jeweiligen Landes eingehalten werden.

Sinn ist es, sicher zu stellen, dass Arbeitnehmer immer sozial versichert sind.

Dieses Formular muss man im Ausland immer bei sich führen (Also: Auch bei einem kurzen Kunden- oder Messebesuch, im Grunde reicht schon ein Tankstopp mit einem Dienstwagen in Österreich).

Wo bekomme ich das A1 Formular her?

Das A1 Formular muss ab 01.07.2019 elektronisch vom Arbeitgeber bei der Krankenkasse des jeweiligen Arbeitnehmers angefordert werden. Eventuell kann auch eine Versorgungskasse hier in der Pflicht stehen, im Zweifel die deutsche Rentenversicherung anfragen.

Wie viel Strafe muss ich zahlen, wenn das A1 fehlt?

Das nicht Mitführen einer A1 Bestätigung der Sozialversicherungspflicht wird in Frankreich mit saftigen 3.296 €. In Österreich können zwischen 1.000 € und 10.000 € verhängt werden. Andere Länder verlangen die Sozialversicherung in ihrem Land für die betreffenden Tage nach. Auch der Arbeitnehmer wird hierbei in die Pflicht genommen.

Dabei können die Zollbehörden der einzelnen Länder auf die Hilfe der Hotels hoffen: Mittlerweile gibt man ja regelmäßig in der Meldebescheinigung des Hotels an, ob man privat oder dienstlich unterwegs ist (um Tourismuspauschalen zu vermeiden). Dazu muss man wissen, dass die örtlichen Zollbehörden Zugriff auf diese Daten haben.

Extro

Was Hoffnung macht, ist, dass eine gemeinsame Vernetzung der Sozialversicherungsanstalten international das A1 Formular und damit das „bei sich Führen“ überflüssig macht. Zumindest besteht Hoffnung. Bis dahin kann ich nur jeden raten, der in das Ausland fährt, sich eine solche Bescheinigung zu organisieren.

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