Corporate Governance-Kodex

Die von der Bundesministerin für Justiz im September 2001 eingesetzte Regierungskommission hat am 26. Februar 2002 den Deutschen Corporate Governance Kodex verabschiedet.

Der Kodex adressiert alle wesentlichen – vor allem internationalen – Kritikpunkte an der deutschen Unternehmensverfassung, nämlich

  • mangelhafte Ausrichtung auf Aktionärsinteressen;
  • die duale Unternehmensverfassung mit Vorstand und Aufsichtsrat;
  • mangelnde Transparenz deutscher Unternehmensführung;
  • mangelnde Unabhängigkeit deutscher Aufsichtsräte;
  • eingeschränkte Unabhängigkeit der Abschlußprüfer.

Die Bestimmungen und Regelungen des Kodex gehen auf jeden einzelnen dieser Kritikpunkte ein und berücksichtigen dabei die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Der Kodex kann selbstverständlich nicht jedes Thema in allen Einzelheiten regeln, sondern gibt einen Rahmen vor, der von den Unternehmen auszufüllen sein wird.

Service

DCGK 2015

  • http://www.dcgk.de/de/kodex/aktuelle-fassung/praeambel.html

DCGK 2012

  • Text des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 15. Mai 2012 mit hervorgehobener Nummerierung der gesetzlichen Vorschriften (G1-G105), der Empfehlungen (E1-E96), der Anregungen (A1-A7) und Präzisierungen (P1-P9)

DCGK 2010

  • Anzahl und Abgrenzung der Empfehlungen und Anregungen des Kodex in der Fassung vom 26. 5. 2010
  • Text des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 26. Mai 2010 mit hervorgehobener Nummerierung der gesetzlichen (Muss-)Vorschriften (G1-G98) der (Soll-)Empfehlungen (E1-E90) und (Sollte- bzw. Kann-)Anregungen (A1-A16)

Quellen:
Regierungskomission „Deutscher Corporate Governance Kodex“
TU Berlin

 

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