Brauchen wir eine Digitalcharta?
In den letzten Tagen wurde eine „Digitalcharta“ veröffentlicht. Zeit sich damit mal auseinanderzusetzen. Insgesamt fordern dort 14 Bürger der EU neue Grundrechte.
Brauchen wir neue Grundrechte?
Der erste Gedanke, der mir kam, war: Was beinhalten eigentlich die Grundrechte? Diese sehen sowohl in Deutschland als auch in der EU, die die Menschenrechte inkludieren, recht ähnlich aus. Die Menschenrechte per se enthalten das Recht jedes einzelnen Menschen auf Würde, freie Meinungsäußerung oder körperliche Unversehrtheit. Diese Rechte sind unantastbar.
Diese generellen Rechte benötigen aus meiner Sicht keine Unterverwerfung neuer Ansätze durch technologischen Fortschritt: Das Recht eines jeden Menschen, zum Beispiel auf Bildung, ist sehr als Recht auf Metaebene beschrieben. Und das aus gutem Grund: Diese Rechte (sollten) völlig losgelöst von technischem Fortschritt und gesellschaftlichen Rahmen sein.
Was suggeriert eine Digitalcharta?
Die Digitalcharta suggeriert verschiedene Dinge, die bei näherer Betrachtung eher kontraproduktiv sind: Um die Umstände des Wandels unserer Kultur und Wirtschaft (vielleicht auch andere Reihenfolge) benötigt es einen tieferen Einblick in die Entwicklung, die jetzt noch keiner absehen kann. Es hat auch keiner Thomas Edison vor den Gefahren von Atomkraftwerken gewarnt, als er das elektrische Licht erfand: Die Idee des Atomkraftwerks war noch zu weit weg.
Genauso liest sich jedoch die Charta: Als Warnung von wissenden Experten. Diese wissen aber genauso viel von der kommenden Entwicklung wie im meinem Beispiel oben. Stattdessen werden Ängste des Bildungsbürgertum bedient und Ressentiments ausgebaut.
Hier verweise ich auf Peter Altmaier, der das passend beschrieb: „Wir müssen den Rahmen schaffen für etwas, was wir heute noch gar nicht verstehen.“
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