10. Panel-Befragung zur Vergütung der Aufsichtsrats- und Vorstandsgehälter
Jeder zweite deutsche Aufsichtsrat fühlt sich nach Studie der BDO-Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nicht angemessen bezahlt
Hamburg (ots) – Die Panel-Befragung, die erneut in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO entstanden ist, liefert ein differenziertes Stimmungsbild, so Professor Dr. Dr. Manuel R. Theisen, geschäftsführender Herausgeber von Der Aufsichtsrat. „Es ist bemerkenswert, dass sich jeder zweite Aufsichtsrat, gemessen an seiner Verantwortung und seinen Pflichten, nicht angemessen bezahlt fühlt.“ Auch die sehr intensive Befassung mit der Vergütung der Vorstände trägt zu einer Erhöhung der Komplexität der Aufsichtsratsarbeit bei. Die Vorstandsvergütungen werden zunehmend zu einem Prüfstein im Aufsichtsratsplenum.
Mit 57 Mitgliedern von Aufsichtsgremien blieb die Panel-Größe unverändert. Da mehrere Personen Mehrfachmandate in verschiedenen Unternehmen ausüben, repräsentiert die aktuelle Befragung die Erfahrung aus 232 Gesellschaften, darunter 25 Unternehmen, die im Prime-Standard gelistet sind (8 DAX, 5 MDAX, 2 SDAX, 2 TecDAX, 8 weitere).
Vergütungsfragen zentrales Thema im Aufsichtsrat
Die Festlegung der Vergütungshöhe und der Parameter für variable Bestandteile der Vorstandsvergütung, wie auch die Gewichtung der Kriterien Langfristigkeit und Nachhaltigkeit, zählen zu den meistdiskutierten Fragen im Aufsichtsrat: „Die aktuelle Vergütungsdebatte zeigt, dass neue, wegweisende Maßstäbe gesucht werden. Die gewachsene Verantwortung und die Komplexität der Aufgaben von Vorständen verlangen neue Antworten, die auch Akzeptanz in der Wirtschaft erfahren“, erklärt Panel-Initiator Dr. Arno Probst, WP/StB und Mitglied des Vorstands der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Zusätzlicher Handlungsbedarf für den Aufsichtsrat – Einsatz von Vergütungsberatern sinnvoll
Eine intensivere Beschäftigung mit Fragen der Vorstandsvergütung führt für 71,4 Prozent der Aufsichtsräte zu deutlichen organisatorischen und/oder inhaltlichen Veränderungen ihrer Tätigkeit. Fast jeder Vierte berichtete von intensiven bis hin zu verkrampften oder sogar streitanfälligen Auseinandersetzungen. Dies ist ein Grund dafür, dass deutlich mehr als die Hälfte der Befragten den Einsatz von Vergütungsberatern für ratsam und grundsätzlich geboten hält. „Die Vorstandsvergütung wird damit zu einem weiteren Beraterthema in vielen Aufsichtsräten“, so Professor Dr. Dr. Manuel R. Theisen.
Angemessenheit der Vorstandsvergütung
Eine sehr deutliche Mehrheit (85,7 {a1ffc5a247fe0c85d3ebed0a3155eea8d0153120c60f3d846461db66758c53f5}) ist davon überzeugt, dass eine unternehmensindividuelle Entwicklung von Maßstäben für die variablen Bestandteile am ehesten angemessene Vorstandsvergütungen sicherstellt. Weitere Stimmen halten eine intensive Vergütungsberatung im Aufsichtsrat und im vorbereitenden Ausschuss (73,2 {a1ffc5a247fe0c85d3ebed0a3155eea8d0153120c60f3d846461db66758c53f5}) sowie eine intensive Diskussion unter Berücksichtigung der Leistungsbeschreibung und des Kosten-Nutzen-Verhältnisses für hilfreich (60,7 {a1ffc5a247fe0c85d3ebed0a3155eea8d0153120c60f3d846461db66758c53f5}).
Mehrheitlich (51,9 {a1ffc5a247fe0c85d3ebed0a3155eea8d0153120c60f3d846461db66758c53f5}) bezeichnen die Befragten die neu eingeführten „Say-on-Pay“-Abstimmungen zur Billigung des Vergütungssystems der Vorstandsmitglieder durch die Hauptversammlung als „überflüssig“.
Aufsichtsratsvergütung: Hälfte der Befragten hält Bezahlung für zu niedrig
Ernüchternd fällt die Einschätzung der Befragten zur Vergütung der Aufsichtsräte aus. Die Hälfte (50,9 {a1ffc5a247fe0c85d3ebed0a3155eea8d0153120c60f3d846461db66758c53f5}) der Befragten hält die für die Überwachungstätigkeit gewährte Bezahlung für zu niedrig. „Dies ist ein Ergebnis, das zumindest die häufig diskutierte ‚Einkommensmotivation‘ von Überwachungsträgern in ein etwas anderes Licht stellen könnte“, kommentieren die Autoren der Studie.
In der Diskussion um eine „Frauenquote“ für Aufsichtsräte zeichnete sich ein uneinheitliches Stimmungsbild ab: Zwei Fünftel der Befragten sehen allein in der Qualifikation der Kontrolleure ein geeignetes Besetzungskriterium. Ein Fünftel votierte für die Förderung von Frauen ohne Quote. Zudem wird ein Mangel an Kandidatinnen beklagt.
Quelle: http://www.bdo.de/fileadmin/user_upload/pdf_rtf_presse/PM_2012/Pressemitteilung_Aufsichtsrat-Panel_1052012.pdf