Art der deutschen Mitbestimmung im Aufsichtsrat auf dem europäischen Prüfstand
Heute wurde ich von Prof. Dr. Michael Kliemt auf einen spannenden Artikel hingewiesen. Der Artikel, den Till Hoffmann-Remy geschrieben hat, befasst sich mit den aktuellen Entwicklungen, rund um die Besetzung des Aufsichtsrat. Bereits seit längerem schwelt der Streit darum, ob ein mitbestimmungspflichtiger Aufsichtsrat in Deutschland europarechtswidrig besetzt sein könnte, wenn nur die Arbeitnehmer der deutschen Niederlassungen zu den Wahlen zugelassen sind.
Eine Entscheidung, dass die deutsche Form der Besetzung unrechtmäßig sei, könnte zu starken Verwerfungen bis hin zu schnellen Neuwahlen des Aufsichtsrates führen: Bei einer Entscheidung des europäischen Gerichtshofes ist nicht mit einer Besitzstandswahrung zu rechnen, wie die Gesetzgeber beim AReG es vorgesehen haben. Betroffen wäre alle Unternehmen mit europäischen Niederlassungen: Also zum Beispiel nahezu alle DAX Konzerne.