Aufsichtsrats-Komunikation… Der Sündenfall?

Das prmagazin berichtet in seiner September Ausgabe von 2018 intensiv über die Kommunikation von Aufsichtsräten.

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Da wir dem Thema Aufsichtsrats-Kommunikation durchaus kritisch gegenüber stehen, zitieren wir hier einen Ausschnitt des Artikels von Eckart Reinke aus der vorgenannten Ausgabe.

„Dass die vermeintlichen Vorreiter in Deutschland diese Regeln in unserem Two-Tier-System anwenden wollen, mag von mangelnder Kenntnis des Systems herrühren: Der Vorstand hat die alleinige Geschäftsführungsbefugnis und damit das alleinige Recht, das Unternehmen nach außen zu vertreten. Das ist eine Binsenweisheit, die manch einer absichtlich oder unabsichtlich vergisst. 

Verboten ist weiterhin die Geschäftsführung durch den Aufsichtsrat, der eben kein gesetzlicher Vertreter des Unternehmens ist. Die Einhaltung dieser Regel ist nicht nur aus Gesetzestreue wichtig. Ein zu dominanter Aufsichtsrat findet heute keine guten Vorstände mehr. Gute Vorstände wollen das Unternehmen in alleiniger Verantwortung führen, so wie es ihr Recht ist, insbesondere in Fragen der Strategie und der Kommunikation. 

Die Kernaufgabe des Aufsichtsrats bleibt es, die besten Vorstände zu finden. Wenn er dieser Aufgabe gewissenhaft nachkommt, muss er auch nicht in Strategie und Kommunikation eingreifen, andernfalls hat er zuvor möglicherweise seine Hausaufgaben nicht richtig gemacht, die besten Vorstände zu finden. Der Aufsichtsrat kann zwar kommunizieren, aber nur zu Themen, die ausschließlich in seine Verantwortung fallen. Darüber kann man diskutieren.

Kommt es zur Aufsichtsratskommunikation, darf kein Aktionär von wichtigen Informationen ausgeschlossen werden. Die Fair Disclosure – allen Anteilseignern steht zeitgleich die gleiche Information zu, etwa in Form von Ad hoc-Publizität – muss der Aufsichtsrat weiterhin zwingend beachten. Eine Zwickmühle, angesichts derer Nicht-Kommunikation oft die bessere Lösung sein kann. Grundsätzlich sollte ein Aufsichtsrat ein Kommunikationsbedürfnis mit dem Vorstand absprechen und diesen dann gegebenenfalls auch berichten lassen, wenn der Vorstand sich in seiner Kommunikationshoheit davon überzeugen lässt.“

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Dieser Ausschnitt des Kommentars von Eckart Reinke ist zuerst in der September-Ausgabe 2018 des prmagazin erschienen und dort auch in voller Länge verfügbar.

>>> Lesen Sie zum Thema Aufsichtsratskommunikation auch die Kommentare von
– Marc Tüngler
, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz. Er meint: Aufsichtsräte sollten in der Kommmunikation eine eher passive Rolle einnehmen.
– Michael Bürker, Professor für Marketing, Kommunikation & Marktforschung an der Hochschule Landshut. Seine Position: In welche Richtung die Entwicklung geht, scheint sich abzuzeichnen: Haltung ist gefragt. Regelungen stehen indes noch aus.

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